Kundmachung Der Gemeinderat der Gemeinde Baumgarten hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27. März 2019 für das Finanzjahr 2019 die Ausschreibung und Einhebung nachstehend angeführter Entgelte am Gemeindefriedhof Baumgarten gemäß § 40 des Burgenländischen Leichen- und Bestattungswesengesetzes 2018 beschlossen:
Friedhof Baumgarten – Entgelte in EURO:
I. Grabstellenbenützungsentgelte (Verleihung oder Verlängerung) auf die Dauer von zehn Jahren: 1. Erdgräber für einfachen Belag: 250,00 2. Erdgräber für mehrfachen Belag: 300,00 3. gemauerte Grabstellen (Grüfte): 800,00 4. Urnengrabstelle für einfachen Belag: 250,00 5. Urnengrabstelle für mehrfachen Belag: 300,00
II. Beisetzungsentgelte Erdgräber: 700,00 gemauerte Grabstellen (Grüfte): 700,00 Urnengrab: 350,00 Beisetzungen von Kindern unter 10 Jahren: 150,00
III. Enterdigungsentgelt: 1.000,00
IV. Benützungsentgelte für die Leichenhalle (Aufbahrungshalle) für den ersten Tag: 290,00 für jeden weiteren Tag: 1,00
|